BAS - Besonderes Aufbauseminar
Das Besondere Aufbauseminar (BAS) gemäß § 2b Absatz 2 Satz 2 StVG (Straßenverkehrsgesetz) ist eine Maßnahme für Fahranfänger in der Probezeit, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr auffällig geworden sind.
Rechtsgrundlage und Anordnungsvoraussetzungen
Rechtsgrundlage:
Geregelt in § 2b Abs. 2 S. 2 StVG (Straßenverkehrsgesetz) in Kombination mit § 36 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung).
Anordnungsgrund:
Ein schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß) in der Probezeit, der im Zusammenhang mit Alkohol (Verstoß gegen das 0,0-Promille-Gebot) oder anderen berauschenden Mitteln (Drogen) steht.
Zielgruppe:
Nur Fahranfänger, deren Fahrerlaubnis sich noch innerhalb der Probezeit befindet (i. d. R. die ersten zwei Jahre).
Durchführung:
Das Seminar wird von amtlich anerkannten Verkehrspsychologen durchgeführt.
Konsequenz bei Nichterfüllung: Bei nicht fristgerechter Teilnahme wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Ablauf und Rahmenbedingungen des Seminars
Start:
Beginn mit einem individuellen Vorgespräch mit dem Verkehrspsychologen zur persönlichen Situation und dem Verstoß.
Sitzungen:
Es folgen drei Gruppensitzungen mit einer Dauer von jeweils 180 Minuten in einer Kleingruppe (maximal 12 Teilnehmer).
Zeitlicher Rahmen:
Das gesamte Seminar muss in einem Zeitraum von mindestens zwei Wochen und maximal vier Wochen abgeschlossen werden.
Zwischenaufgaben:
Die Teilnehmer müssen Hausaufgaben/Kursaufgaben bearbeiten, die das Reflexions- und Lernprozess zwischen den Sitzungen begleiten und festigen sollen.
Abschluss:
Nach erfolgreicher und vollständiger Teilnahme wird die Teilnahmebescheinigung ausgestellt, die der Behörde vorzulegen ist.
Inhalte und Verkehrpsychologischer Fokus
Einsicht und Verantwortung:
Erreichung der Einsicht in die Gefahr des Fahrens unter Substanzeinfluss und Übernahme der Verantwortung für das eigene Handeln.
Wissen über Substanzen:
Vermittlung fundierter Kenntnisse über die tatsächliche Wirkung von Alkohol und Drogen auf die Fahrtüchtigkeit und die Risikobereitschaft.
Ursachenanalyse:
Tiefgreifende Erforschung der individuellen Ursachen, die zum Konsum und zur Fahrt geführt haben (z. B. Stress, emotionale Zustände).
Verhaltensänderung:
Entwicklung von individuellen, alltagstauglichen Strategien zur konsequenten Trennung von Alkohol/Drogen und der Teilnahme am Straßenverkehr.
Rechtliche Folge:
Die Probezeit wird durch die Anordnung des Seminars automatisch um zwei Jahre (auf insgesamt vier Jahre) verlängert.
