BAS - Besonderes Aufbauseminar

Das Besondere Aufbauseminar (BAS) gemäß § 2b Absatz 2 Satz 2 StVG (Straßenverkehrsgesetz) ist eine Maßnahme für Fahranfänger in der Probezeit, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr auffällig geworden sind.

Rechtsgrundlage und Anordnungsvoraussetzungen

Rechtsgrundlage: 

Geregelt in § 2b Abs. 2 S. 2 StVG (Straßenverkehrsgesetz) in Kombination mit § 36 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung).

 

Anordnungsgrund:

Ein schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß) in der Probezeit, der im Zusammenhang mit Alkohol (Verstoß gegen das 0,0-Promille-Gebot) oder anderen berauschenden Mitteln (Drogen) steht.

 

Zielgruppe: 

Nur Fahranfänger, deren Fahrerlaubnis sich noch innerhalb der Probezeit befindet (i. d. R. die ersten zwei Jahre).

 

Durchführung: 

Das Seminar wird von amtlich anerkannten Verkehrspsychologen durchgeführt.

Konsequenz bei Nichterfüllung: Bei nicht fristgerechter Teilnahme wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Ablauf und Rahmenbedingungen des Seminars

Start: 

Beginn mit einem individuellen Vorgespräch mit dem Verkehrspsychologen zur persönlichen Situation und dem Verstoß.

 

Sitzungen: 

Es folgen drei Gruppensitzungen mit einer Dauer von jeweils 180 Minuten in einer Kleingruppe (maximal 12 Teilnehmer).

 

Zeitlicher Rahmen: 

Das gesamte Seminar muss in einem Zeitraum von mindestens zwei Wochen und maximal vier Wochen abgeschlossen werden.

 

Zwischenaufgaben: 

Die Teilnehmer müssen Hausaufgaben/Kursaufgaben bearbeiten, die das Reflexions- und Lernprozess zwischen den Sitzungen begleiten und festigen sollen.

 

Abschluss: 

Nach erfolgreicher und vollständiger Teilnahme wird die Teilnahmebescheinigung ausgestellt, die der Behörde vorzulegen ist.

Inhalte und Verkehrpsychologischer Fokus

Einsicht und Verantwortung: 

Erreichung der Einsicht in die Gefahr des Fahrens unter Substanzeinfluss und Übernahme der Verantwortung für das eigene Handeln.

 

Wissen über Substanzen: 

Vermittlung fundierter Kenntnisse über die tatsächliche Wirkung von Alkohol und Drogen auf die Fahrtüchtigkeit und die Risikobereitschaft.

 

Ursachenanalyse: 

Tiefgreifende Erforschung der individuellen Ursachen, die zum Konsum und zur Fahrt geführt haben (z. B. Stress, emotionale Zustände).

 

Verhaltensänderung:

Entwicklung von individuellen, alltagstauglichen Strategien zur konsequenten Trennung von Alkohol/Drogen und der Teilnahme am Straßenverkehr.

 

Rechtliche Folge: 

Die Probezeit wird durch die Anordnung des Seminars automatisch um zwei Jahre (auf insgesamt vier Jahre) verlängert.

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