Die Verkehrspsychologische Teilmaßnahme (TP) im Fahreignungsseminar (FES)
Als amtlich anerkannte verkehrspsychologische Beratungsstelle führen wir die Verkehrspsychologische Teilmaßnahme gemäß § 4a StVG durch. Die Maßnahme richtet sich an Fahrerinnen und Fahrer, die durch Verkehrsverstöße aufgefallen sind und aktiv an einer nachhaltigen Verbesserung ihrer Fahreignung arbeiten möchten.
FES - Fahreignungsseminar zum Punkteabbau
Teilnahme bei Verkehrsverstößen mit Punkten:
Das FES richtet sich an Personen, die im Fahreignungsregister Punkte gesammelt haben und ihr Fahrverhalten verbessern möchten.
Punkteabbau nur bis maximal 5 Punkte:
Für den Abbau von 1 Punkt darf der Punktestand bei Abschluss der Maßnahme höchstens 5 Punkte betragen. Ab 6 Punkten ist die Teilnahme weiterhin möglich, aber ohne Punkteabbau.
Beide Teile des FES müssen abgeschlossen sein:
Das Seminar besteht aus der verkehrspädagogischen (Fahrschule) und der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Erst wenn beide absolviert sind, kann eine Bescheinigung für einen möglichen Punkteabbau ausgestellt werden.
Keine FES-Teilnahme in den letzten 5 Jahren:
Der Gesetzgeber erlaubt den Punkteabbau durch ein FES nur einmal innerhalb eines Fünfjahreszeitraums.
Teilnahme auch sinnvoll ohne Punkteabbau:
Bei 6 oder 7 Punkten dient das FES der Stabilisierung des Fahrverhaltens, um den kritischen Grenzwert von 8 Punkten – und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis – zu vermeiden.
Voraussetzungen
Ablauf
Zwei Einzelsitzungen à 75 Minuten:
Die verkehrspsychologische Maßnahme findet ausschließlich im Einzelsetting statt. Gruppensitzungen sind gesetzlich nicht erlaubt, um eine individuelle Analyse zu gewährleisten.
Erste Sitzung – Analyse:
Hier werden die konkreten Verstöße, die Vorgeschichte, persönliche Muster, Stressfaktoren und Entscheidungsmechanismen detailliert untersucht. Ziel ist, zu verstehen, warum es zu Fehlverhalten kam.
Zweite Sitzung – Veränderung:
Mindestens drei Wochen später folgt die weiterführende Sitzung: Entwicklung neuer Verhaltensstrategien, Training von Alternativen, Verbesserung der Risikoeinschätzung, Umsetzung in den Alltag.
Flexible Terminvergabe:
Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme kann zeitlich unabhängig von der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme (Fahrschule) absolviert werden. Die Reihenfolge spielt keine Rolle.
Vertraulichkeit der Inhalte:
Alles Besprochene bleibt zwischen Berater und Klient. Es erfolgt keine Meldung an Behörden oder Fahrschulen. Nur die Teilnahme wird bescheinigt – nicht der Inhalt.
Rechtsgrundlage
§ 4a Straßenverkehrsgesetz (StVG):
Regelt das Gesamtkonzept des Fahreignungsseminars, bestehend aus verkehrspädagogischer und verkehrspsychologischer Maßnahme, sowie die Regeln zum Punkteabbau.
Zusammenspiel der beiden Teilmaßnahmen:
Das FES ist nur dann vollständig, wenn beide Module absolviert wurden – Fahrschule + Verkehrspsychologie. Nur gemeinsam ergeben sie die Gesamtbescheinigung.
Regelungen des Fahreignungsregisters (FAER):
Das FAER definiert, wann ein Punkt abgebaut werden darf, welche Fristen gelten und wie der Punktestand bei der Behörde geführt wird.
Pflicht zur eigenständigen Einreichung:
Die Behörde erhält die Teilnahmebescheinigungen nicht automatisch. Teilnehmende müssen die Gesamtbescheinigung selbst einreichen, damit der Punktabzug durchgeführt werden kann.
