Verkehrspsychologische Beratung § 2a Abs. 7 StVG / § 71 FeV
Inhalte Beratung
- Ziel der Beratung ist es, Einstellungs- und Verhaltensmängel im Straßenverkehr zu erkennen und die Bereitschaft zu deren Abbau zu fördern.
- Die Durchführung erfolgt als verpflichtendes Einzelgespräch; eine ergänzende Fahrprobe ist möglich.
- Der Berater klärt Ursachen der Mängel und zeigt konkrete Verbesserungswege auf.
- Inhalte der Beratung sind vertraulich und ausschließlich für den Fahrerlaubnisinhaber bestimmt.
- Der Teilnehmer erhält eine Bescheinigung für die Behörde; die Beratung darf nur von amtlich anerkannten Personen durchgeführt werden.
Vorteile:
- Frühzeitige Vermeidung weiterer Punkte und damit Schutz vor Maßnahmen im Fahreignungs-Bewertungssystem.
- Reduktion des Risikos von Fahrverboten oder einer Verlängerung der Probezeit durch gezielte Verhaltensänderung.
- Individuelle Klärung der Ursachen für Fehlverhalten und Entwicklung konkreter Strategien zur Verbesserung der Fahrsicherheit.
- Persönliche, vertrauliche Einzelberatung mit hoher Wirksamkeit und direktem Praxisbezug.
- Stärkung der eigenen Verantwortung im Straßenverkehr und nachhaltige Verbesserung der Verkehrskompetenz.
- Vermeidung von Fahrverboten
- Strafmilderung in Bußgeldverfahren (Punktereduktion)
